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QualitätssicherungDer Verein Reso-Witt e.V. unterliegt neben regelmäßig stattfindenden Weiter- und Fortbildungen, neben Supervisionen und neben einer umfangreichen Netzwerkarbeit einer Qualitätsentwicklungsvereinbarung. Qualitätsentwicklungsvereinbarung gem. § 78 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den Freien Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Anlagen: Qualitätskriterien der Strukturqualität Anlage 1, § 1 Allgemeine Grundsätze Die Qualitätsentwicklungsvereinbarung (QEV) ist eine prozessorientierte Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Träger der Jugendhilfe und den Freien Trägern, die sich mit ihren Qualitätskriterien an den Schnittstellen von Jugendamt und Einrichtung orientiert. Durch die QEV schaffen sowohl die Träger der Einrichtungen als auch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Vertrauen in ihre Leistungsangebote und ihre Fähigkeit zur Verwirklichung des Erziehungs- und Hilfeauftrages gemäß SGB VIII. Die Qualitätsentwicklung ist ein gemeinsamer, kooperativer und vertrauensbildender Prozess zwischen der Hilfeerbringung des öffentlichen Trägers und des Trägers von Einrichtungen/Diensten. § 2 Geltungsbereich Diese Qualitätsentwicklungsvereinbarung gilt für den Leistungsbereich der stationären und teilstationären Einrichtungen und ambulante Leistungsangebote der Erziehungshilfe der Freien Träger des Landkreises Wittenberg und für den Fachdienst Jugend/Jugendamt. § 3 Grundsätze des Verfahrens der Bewertung und die Darlegung der Qualitätsentwicklung Das gesamte Verfahren der Qualitätsentwicklung wird getragen durch eine Dialoggruppe bestehend aus Vertretern des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe und Vertretern der Freien Träger des Landkreises Wittenberg. Zweimal jährlich trifft sich die Dialoggruppe zu einem fachspezifischen Erfahrungsaustausch und berät dabei auch die Praktikabilität im Umgang mit den erarbeiteten Unterlagen (Vordrucke, Fragebögen). Die Auswertung der Fragebögen und die daraus folgenden Schritte der Qualitätsentwicklung, wird vom Jugendamt und der Einrichtung/Diensten dokumentiert. Die Ergebnisse werden einmal jährlich innerhalb der Dialoggruppe vorgelegt und gemeinsam mit allen Beteiligten ausgewertet (siehe Anlage 7 „Vereinbartes Verfahren zur Bewertung“). Dabei sind der Vertrauensschutz und die transparente und ehrliche Darstellung der Ergebnisse der Qualitätsbewertung wichtige Voraussetzung. § 4 Ziel der Qualitätsvereinbarung Die in der Dialoggruppe vereinbarten Qualitätskriterien und Indikatoren der Struktur und Prozessqualität (siehe Anlage 1 und 2), sowie die erarbeiteten Fragebögen (Anlage 3-6) führen zur Qualitätsbewertung und in der Folge zur Weiterentwicklung von Qualität. Die Ergebnisqualität resultiert aus den Ergebnissen der Befragungen aller im Hilfeprozess Beteiligten. § 5 Weiterentwicklung und Perspektiven Der örtliche Träger der Jugendhilfe und die Freien Träger vereinbaren im Rahmen der Dialoggruppe die Erweiterung bzw. Ergänzung der QEV. § 6 Laufzeit Die Vereinbarung gilt ab 01.03.2007 Die Vereinbarung ist fristgemäß kündbar entsprechend den Leistungsvereinbarungen gem. § 78 ff SGB VIII. Der Reso- Witt e.V. evaluiert und sichert die Qualität seiner Arbeit in allen Arbeitsbereichen durch folgende Maßnahmen:
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